Adipositas Blog

der Adipositas Stiftung Deutschland

Chirurgie als ultima ratio bei krankhaftem Übergewicht

Veröffentlicht am 20. August 2008 von

Krankhaftes Übergewicht ist meist nur schwer zu behandeln. Der Body-Mass-Index überschreitet die Schallgrenze von 30 und wird dann Adipositas genannt und ab diesem Wert in drei Kategorien eingeteilt. Bei solchen extremen Fällen von Übergewicht mit großen Fettansammlungen im Bauchraum (viszerales Fett) ist durch eine Ernährungsumstellung und sportliche Aktivitäten oft kein nachhaltiger Erfolg zu erzielen. In solchen Fällen ist die Adipositas Chirurgie eine gute Möglichkeit zur dauerhaften Gewichtsreduktion, indem der Magen verkleinert, durch einen Bypass umgangen oder der vermehrten Nahrungsaufnahme durch ein Magenband der Weg versperrt wird.


Das Magenband wird unterhalb des Mageneingangs angelegt und lässt nur geringe Nahrungsmengen passieren. Weil man sehr schnell ein Sättigkeitsgefühl hat, wird die Nahrungsaufnahme erheblich verringert.  Dadurch ist naturgemäß auch die Zahl der Kalorien, die über die Nahrung aufgenommen werden, erheblich geringer und das Körpergewicht wird reduziert. Technisch handelt es sich um eine Verkleinerung des Magens, in dem dieser durch ein Silikonband geteilt wird. Dabei entsteht ein kleiner Bereich im oberen Magen, der sogenannte Vormagen, der nur eine geringe Menge einer Mahlzeit aufnehmen kann. Je nach Einstellung des Magenbandes wird ein kleiner Durchgang zum Rest des Magens geschaffen, durch den nur sehr langsam und in kleinen Dosierungen die aufgenommene Nahrung  in den Rest des Magens gelangt. Schon nach wenigen Bissen fühlt sich der Adipöse gesättigt und hört auf zu Essen.

Der Magenbypass ist eine aufwendigere Operationsmethode. Dabei wird der Mageneingang (Vormagen) vollständig vom Restmagen getrennt und direkt mit dem Dünndarm verbunden. Auf diese Weise werden der Restmagen und der Zwölffingerdarm völlig von der Nahrungspassage abgetrennt und die geringe Nahrungsmenge, die der Vormagen fasst, gelangt direkt in den Dünndarm. Damit wird erreicht, dass den aufgenommenen Speisen erheblich weniger Nährstoffe (und damit Kalorien) entzogen und vom Körper aufgenommen werden.

Die dritte Möglichkeit ist der sogenannte Schlauchmage. Der Magen ist dann zu einem langen dünnen Schlauch verkleinert, und etwa zwei Drittel des Magens werden operativ entfernt. Dadurch hat der Betroffene weniger Appetit und ist rasch gesättigt, was letztlich zur geringen Nahrungsaufnahme  führt.

Man hat zwar gehört, dass einige Übergewichtige ein Magenband erhalten haben, aber dennoch die Gewichtsabnahme boykottieren. Sie lassen Schokolade langsam im Mund zergehen oder trinken flüssige süße Sahne, weil sie das Gefühl haben, dass der Körper diese großen Kalorienmengen benötigt. Dass ein solches Verhalten nicht nur leichtsinnig und mit erheblichen Nebenwirkungen verbunden sein kann, bedarf keiner besonderen Erwähnung. Viel schlimmer ist jedoch, dass die ausgezeichnete Methode zur effektiven Gewichtsreduktion dieser krankhaft adipösen Personen außer Kraft gesetzt wird, dass das viel zu hohe und die Gesundheit erheblich gefährdende Körpergewicht erhalten wird und Herz-Kreislauferkrankung (Herzinfarkt und Schlaganfall) , Diabetes, Gelenkschäden und Lungenfunktionsstörungen auftreten. Man isst sich auch in die soziale Isolation, weil jede Bewegung schwerfällt und der Körper nicht mehr mitmacht bei ganz normalen Alltagsaktivitäten.

Adipositas wird aber leider von vielen Ärzten und vor allem von den Gesundheitspolitikern  noch immer nicht als eigenständige Erkrankung betrachtet, sondern als Problem aus mangelnder Disziplin der Betroffenen. Gestärkt wird diese Überzeugung durch undiszipliniertes Verhalten mancher Übergewichtiger, und die Kostenübernahme vieler Gewichtsreduktions-Therapien wird verweigert.
Trotz der vielfach in Studien belgten Langzeiterfolge durch die Adipositas Chirurgie, muss nach wie vor jeder operative Eingriff zur Gewichtsreduktion bei krankhafter Adipositas bei der Krankenkasse beantragt werden. So viele Krankenkassen es gibt, so unterschiedlich sind die Prüfungen der Anträge und die Entscheidungen für oder gegen eine Genehmigung und Kostenübernahme der Maßnahme.

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